Kosten

Im Kanton Luzern trägt der Betroffene eine Beteiligung von maximal CHF 15.35 pro Einsatztag. Bei Inanspruchnahme von Ergänzungsleistungen kann diese Beteiligung über die Ausgleichskasse zurückgefordert werden.
Die restlichen Kosten übernehmen die Krankenkassen (nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt), Wohngemeinden oder Kantone. Damit diese Übernahme möglich ist, benötige ich eine ärztliche Verordnung.



Für Leistungen ausserhalb der Kassenpflicht, oder wenn Sie die Beratung selber finanzieren, verrechne ich einen Stundenansatz von CHF 150 (mit Abrechnungseinheiten pro 10 min).